Service
 
Tätigkeiten der Kreishandwerkerschaft für die Innung und deren Mitglieder
  1. Geschäftsführung der Innung

  2. Vorbereitung und Einladung zur Gesellen- und Zwischenprüfung

  3. Vorbereitung und Einladung zur Innungsversammlung sowie für alle Veranstaltungen, an der die Innung teilnimmt, z.B. Freisprechungsfeier, Berufsfindungsmarkt und andere Öffentlichkeitsveranstaltungen

  4. Stellungnahme zu Bebauungsanträgen der Stadt und der Gemeinden im Landkreis

  5. Berufsstandvertretung gegenüber Behörden, Kommunen und der Politik

  6. Kassenführung und Haushaltsplanerstellung für die Innung

  7. Rundschreibendienste für die Innung

  8. Besprechungen mit den Obermeistern, den Vorständen, Gesellenprüfungsausschüssen in handwerkspolitischen Angelegenheiten bzw. Prüfungsangelegenheiten

  9. Führung der Lehrlingsrolle


Für den Betrieb bzw. für das Innungsmitglied

  1. Beratung bei Betriebsübergabe bzw. -übernahme

  2. Beratung und Aufklärung bei Jungmeisterunternehmen in sozial-rechtlichen Angelegenheiten

  3. Bestellung von vereidigten Sachverständigen

  4. Schlichtung im Streitfall

  5. Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

  6. Hilfestellung bei Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen, besonders bei Löschungsverfahren von Amts wegen

  7. Tarifliche Auskünfte und Beratung und Ausführung im Urlaubskassenverfahren

  8. Beratung und Besprechung bei Neugründung, Betriebserweiterungen und -übergabe

  9. Interessenvertretung des Innungsmitgliedes bei Verhandlungen mit Behörden (Finanzamt, Gewerbeaufsichtsamt, Gewerbeamt usw.)